Jumat, 04 Januari 2013

Das ungeschriebene Gesetz - Waidgerechtigkeit

Lange bevor Tierschutz in Gesetzen festgelegt war, entstanden für die Jagd und Angelfischerei ungeschriebene Regeln, die sogenannte Waidgerechtigkeit. Grundlage hierfür ist der Respekt gegenüber der Kreatur, die es zu erbeuten gilt. Waidgerechtes Angeln geht weit über die inzwischen in Fischereirecht, Tier- und Naturschutzgesetzen übernommenen Regeln hinaus. Denn es geht beim Angeln nicht um das bloße Beute machen. Ein Fisch soll eine faire Chance erhalten dem Fang zu entgehen. So wäre es zum Beispiel nicht waidgerecht, aber erlaubt, mit Taucherbrille, Schnorchel und Flossen im Sommer die Standplätze von Hechten und Welsen auszukundschaften. Solche Informationen soll sich der waidgerechte Angler aber durch Beobachtung des Gewässers von oben erarbeiten. Etwa wenn man einen Hecht beim Jagen auf Kleinfische beobachtet oder auf mögliche Standplätze durch Besonderheiten des Ufers schließt. Auch nach dem Fang des Fisches darf der Fisch nicht länger als nötig leiden. Er wird durch Schlag auf den Kopf betäubt und anschließend durch Herzstich getötet.
 In der industriellen Fischerei wurde die Waidgerechtigkeit vom Kommerz verdrängt. Fische verenden kläglich in prall gefüllten Netzen und werden in Massen sterbend zum Filetieren unter Deck verklappt. Was nicht lukrativ verarbeitet werden kann, wird als sogenannter Beifang sinnlos über Bord gekippt, oftmals in größeren Mengen als der eigentliche Fang.

Quelle : http://www.planet-wissen.de/sport_freizeit/jagd/angeln/index.jsp

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