Lange bevor Tierschutz in
Gesetzen festgelegt war, entstanden für die Jagd und Angelfischerei
ungeschriebene Regeln, die sogenannte Waidgerechtigkeit. Grundlage hierfür ist
der Respekt gegenüber der Kreatur, die es zu erbeuten gilt. Waidgerechtes
Angeln geht weit über die inzwischen in Fischereirecht, Tier- und
Naturschutzgesetzen übernommenen Regeln hinaus. Denn es geht beim Angeln nicht
um das bloße Beute machen. Ein Fisch soll eine faire Chance erhalten dem Fang
zu entgehen. So wäre es zum Beispiel nicht waidgerecht, aber erlaubt, mit
Taucherbrille, Schnorchel und Flossen im Sommer die Standplätze von Hechten und
Welsen auszukundschaften. Solche Informationen soll sich der waidgerechte
Angler aber durch Beobachtung des Gewässers von oben erarbeiten. Etwa wenn man
einen Hecht beim Jagen auf Kleinfische beobachtet oder auf mögliche Standplätze
durch Besonderheiten des Ufers schließt. Auch nach dem Fang des Fisches darf
der Fisch nicht länger als nötig leiden. Er wird durch Schlag auf den Kopf
betäubt und anschließend durch Herzstich getötet.
In der industriellen
Fischerei wurde die Waidgerechtigkeit vom Kommerz verdrängt. Fische verenden
kläglich in prall gefüllten Netzen und werden in Massen sterbend zum Filetieren
unter Deck verklappt. Was nicht lukrativ verarbeitet werden kann, wird als
sogenannter Beifang sinnlos über Bord gekippt, oftmals in größeren Mengen als
der eigentliche Fang.
Quelle
: http://www.planet-wissen.de/sport_freizeit/jagd/angeln/index.jsp













0 komentar: